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Die Ansteckung dieser Infektionskrankheit erfolgt über Katzen oder durch den Genuss von rohem oder nicht durchgebratenem Fleisch. Der Hauptwirt, die Katze, scheidet nach Infektion einige Wochen lang Oozyten im Kot aus, diese können im Staub oder im Erdboden monatelang überdauern. Die Infektion des Menschen erfolgt oral, entweder durch Verzehr von rohem oder nicht genügend erhitztem Fleisch eines infiziertem Tieres oder indem die Erreger bei der Gartenarbeit auf die Hände und von dort in den Mund gelangen.

Der Erreger „Toxoplasma gondii“ kann dann von der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden. In Deutschland haben ca. die Hälfte aller Frauen im gebärfähigen Alter eine Infektion schon unbemerkt durchgemacht und sind daher geschützt.

Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft können schwere Mißbildungen mit Gehirnschäden und Erblindung beim Ungeborenen entstehen.

Vor oder zu Beginn einer Schwangerschaft kann durch eine Blutabnahme der Antikörperstatus auf Toxoplasmose bestimmt werden. Ein positiver Antikörpertest schließt eine Erstinfektion während der späteren Schwangerschaft praktisch aus. Bei fehlender Immunabwehr sollten weitere Kontrolluntersuchungen erfolgen.