Der Erreger „Toxoplasma gondii“ kann dann von der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden. In Deutschland haben ca. die Hälfte aller Frauen im gebärfähigen Alter eine Infektion schon unbemerkt durchgemacht und sind daher geschützt.
Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft können schwere Mißbildungen mit Gehirnschäden und Erblindung beim Ungeborenen entstehen.
Vor oder zu Beginn einer Schwangerschaft kann durch eine Blutabnahme der Antikörperstatus auf Toxoplasmose bestimmt werden. Ein positiver Antikörpertest schließt eine Erstinfektion während der späteren Schwangerschaft praktisch aus. Bei fehlender Immunabwehr sollten weitere Kontrolluntersuchungen erfolgen.